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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Veranstaltungen (swimCAMPS, swimEVENTS, swimCOACHING, swimSEMINARE, Schwimmkurse etc.) von PERSONAL SWIM COACH – Matthias Lehne.

I. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Veranstaltungen.

Sie sind unter personalswimcoach.de bzw. swim-coach.de in speicherbarer und ausdruckbarer Fassung kostenlos abrufbar. Sie gelten ausschließlich. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden/Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.

II. Vertragsschluss

Der Vertragsschluss über die vom PERSONAL SWIM COACH – Matthias Lehne angebotenen Veranstaltungen kommt wie folgt zustande:

Mit der schriftlichen, mündlichen oder elektronischen (z.B. per E-Mail) Anfrage hinsichtlich der Teilnahme an einer Veranstaltung zu einen bestimmten Termin bietet der Kunde dem Veranstalter verbindlich den Vertragsschluss an. Ebenso führt die Buchung über den Online-Shop und anschließende Bestätigung zum Vertragsabschluss. Die verfügbaren Termine sind auf der Webseite des Veranstalters unter personalswimcoach.de und swim-coach.de veröffentlicht.

Mit der Bestätigung und/oder der Rechnung von PERSONAL SWIM COACH – Matthias Lehne kommt der Vertrag mit dem Kunden/Teilnehmer zustande.

III: Zahlung & Verbindlichkeit

1. Der Betrag ist vollständig im Voraus per Überweisung oder Paypal zu zahlen. Eine Ratenzahlung und/oder Anzahlung kann nach Rücksprache mit Personal Swim Coach – Matthias Lehne oder über die Seite (sofern verfügbar) vereinbart werden. Sofern eine Anzahlung vereinbart wird, ist eine Zahlung von 30% (Bearbeitungsgebühr) des Gesamtbetrags innerhalb von 10 Tagen nach Teilnahmebestätigung zu leisten. Der restliche Betrag (70%) ist vom Teilnehmer ohne weitere Aufforderung spätestens 4 Wochen, bei swimCAMPS 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu bezahlen. Wenn in der genannten Frist keine Zahlung eingeht, kann die Buchung seitens Veranstalter annulliert werden.

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen ist die Wertstellung des Betrages auf dem Konto des Veranstalters.

IV: Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmer

Der Kunde / Teilnehmer kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.  Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Ein kostenloser Widerruf der Bestellung kann binnen 14 Tagen nach der Bestellung geltend gemacht werden, es sei denn es liegen weniger als 31 Tage zwischen Stornierung und Veranstaltung. Bei einer durch den Kunden veranlassten Stornierung fallen folgende Stornogebühren an (Es gilt das Eingangsdatum der Stornierung):

swimSEMINARE und Kurse:

  • bis zum 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 30% des Gesamtbetrages.
  • ab dem 30. bis 20. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Gesamtbetrages.
  • ab dem 19. bis 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 75% des Gesamtbetrages. 
  • ab dem 09. bis zum 06. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 90% des Gesamtbetrages.
  • ab dem 05. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Gesamtbetrages.
swimCAMPS:
  • bis zum 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 30% des Gesamtbetrages.
  • ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Gesamtbetrages.
swimCOACHINGS (Einzel- und Gruppentraining):
  • kostenfreie Stornierung bis 24 Stunden vor dem Training.
  • ab 24 Stunden vor dem Training 100% des Gesamtbetrages.

Bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann ein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt werden. Wenn ein Ersatzteilnehmer in den Vertrag eintritt, haftet er zusammen mit dem ursprünglichen Kunden/Teilnehmer für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertrag als Gesamtschuldner.

V. Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

1. der Kunde/Teilnehmer die Zahlungen nach Ziffer III nicht rechtzeitig leistet,
2. die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern nicht erreicht wird.
Bei einem Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter erhält der Kunde/Teilnehmer die an den Veranstalter bereits gezahlte Vergütung unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden/Teilnehmers bestehen nicht.

VI. Durchführung der Veranstaltung

1. Der Veranstalter kann aufgrund von veränderten Witterungsbedingungen kurzfristige und dem Kunden/Teilnehmer zumutbare Änderungen bezüglich des Ortes / Programms vornehmen. Ist eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich geworden (z.B. aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Ausbruch einer Pandemie, schlechter bzw. gefährlicher Witterung), ist der Veranstalter berechtigt die Veranstaltung (auch im Vorfeld) abzubrechen und zu einem späteren Termin eine Wiederholung anzubieten. Teilnehmer können in so einem Sonderfall vom Vertrag zurücktreten, dabei gelten die am Tag des Rücktritts gültigen Stornogebühren (AGB, Punkt: IV). Sollte die Terminverschiebung erst nach Ablauf der Rücktrittsfristen bekannt gemacht werden, so werden in jedem Fall 70% des Gesamtbetrages (Rechnungsbetrag) erstattet. Eine Erstattung der geleisteten Anzahlung/Bearbeitungsgebühr (30%) ist ausgeschlossen. Handelt es sich um einen Kurs, bei dem ein oder mehrere Termine z.B. durch einen Defekt an der Schwimmbad-Anlage ausfallen müssen, so ist der Veranstalter berechtigt, einen Nachholtermin anzubieten. Dieser kann auch in einem umliegenden Schwimmbad, welches sich im Umkreis von ca. 5km zum ursprünglichen Veranstaltungsort befindet, zu einer abweichenden Tageszeit und Wochentag sowie in den Schulferien stattfinden. Es besteht seitens Teilnehmer kein Anspruch auf ein anteilige oder vollständige Erstattung der Kursgebühr.

2. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich bezüglich der Ausrüstung in geeignetem Maße auf die Veranstaltung vorzubereiten. Auf besonders erforderliche Ausrüstungen wird bei der Terminbestätigung hingewiesen.

3. Sollte die Ausrüstung den notwendigen Mindestvoraussetzungen nicht gerecht werden und ein Sicherheitsrisiko deshalb nicht auszuschließen sein, ist der Veranstalter berechtigt, Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung des Veranstaltungspreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.

4. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich bezüglich der Anforderungen der Veranstaltung über seine körperliche Eignung zu erkundigen. Von vorhandenen Grundlagenfähigkeiten darf der Veranstalter ausgehen. Dem Teilnehmer bekannte körperliche Erkrankungen, Mängel oder Einschränkungen sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Der Veranstalter ist berechtigt, auf Grund dieser Informationen Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

VII: Haftung und Versicherung

1. Sollte ein Teilnehmer trotz mangelhafter Ausrüstung und dem Hinweis der Veranstalter an der Veranstaltung teilnehmen wollen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Gesundheits- oder Sachschäden, welche den Teilnehmern hierdurch entstehen.

2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gesundheitsschäden oder Verletzungen, die den Teilnehmern in Folge von dem Veranstalter nicht bekannten körperlichen Erkrankungen, Mängeln oder Einschränkungen entstehen.

3. Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen wird eine Haftung ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleiben Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens.

Der Abschluss einer geeigneten Unfallversicherung ist Sache des Kunden/Teilnehmers.

Der Veranstalter verfügt über eine Haftpflichtversicherung.

VIII. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die der Kunde/Teilnehmer zur Verfügung stellt, werden nur zur Durchführung des Vertrages verarbeitet und genutzt. Eine andere oder weitere Verwendung dieser Daten ist ausgeschlossen, es sei denn der Kunde/Teinehmer wünscht ausdrücklich, über weitere Angebote des Veranstalters unter Nutzung dieser Daten informiert zu werden.

IX. Allgemeine Regelungen

1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Das gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist.
2. Gerichtsstand dieser ist der Sitz des Veranstalters.

Einverständniserklärung, Haftungsausschluss, gesundheitliche Unbedenklichkeit und Schwimmfähigkeit:

Ich weiß und bin damit einverstanden, dass ich die alleinige Verantwortlichkeit für meine persönlichen Besitzgegenstände und die Sportausrüstung während des Seminars / Workshops / Personal Trainings (swimCOACHING / Schwimmtraining / Training) / Trainingslager (swimCAMP) betreut von Matthias Lehne und/ oder seinen Co Trainern / Trainerinnen und der damit zusammenhängenden Aktivitäten habe.

Ich sichere hiermit zu, dass ich körperlich gesund bin, für die Aktivität ausreichend trainiert bin und meine Tauglichkeit zum Mitmachen oder zur Teilnahme durch einen Arzt attestiert worden ist. Ich bin bereits jetzt einverstanden, dass ich während der Aktivität medizinisch behandelt werde, falls dies bei Auftreten von Verletzungen, im Falle eines Unfalls und/oder bei Erkrankung im Verlauf des Seminars / Workshops / Personal Trainings ratsam sein sollte. Jegliche ärztliche Inanspruchnahme – auch im Rahmen regenerativer Infusionstherapie – ist kostenpflichtig und wird entweder über die Krankenkasse oder privat liquidiert.

Hiermit stelle ich Matthias Lehne, die Co Trainer und Trainerinnen und die Helfer des Veranstalters von sämtlichen Haftungsansprüchen frei. Eingeschlossen sind hierbei sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, sowie sämtliche Ansprüche, die ich oder meine Erben oder sonstige berechtigte Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten. Weiter stelle ich Matthias Lehne, die Co Trainer und Trainerinnen und die Helfer des Veranstalters von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten Schäden in Folge meiner Teilnahme an dem Training / der Aktivität oder der Veranstaltung erleiden. Mir ist bekannt, dass die Teilnahme risikobehaftet ist und Verletzungen bis hin zu tödlichen Unfällen und Eigentumsbeschädigungen nicht ausgeschlossen werden können.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche, von mindest einer/einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung. Zudem bestätigt der/die Erziehungsberechtigte mit ihrer/seiner Unterschrift die zuvor genannte Schwimmfähigkeit und die Unbedenklichkeit von sportlichen Aktivitäten im Schwimmbad und in freien Gewässern.

Übertragung von Rechten

Mit der Teilnahme an Veranstaltungen von PERSONAL SWIM COACH – Matthias Lehne und/oder unseren Kooperationspartnern, erhält PERSONAL SWIM COACH – Matthias Lehne von dem Teilnehmer ohne besondere Vergütung, die ausschließliche, zeitliche und räumlich unbeschränkte sowie unwiderrufliche Berechtigung,

Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmnen des Besuchers herzustellen oder herstellen zu lassen sowie die Aufnahmen, selbst oder durch Dritte oder gemeinsam mit ihnen, ganz oder teilweise beliebig häufig, durch Rundfunk jeder Art zu senden, öffentlich zugänglich zu machen (Internet / on Demand), öffentlich vorzuführen, zu archivieren, in Datenbanken einzuspeisen, zu vervielfältigen, unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts zu bearbeiten, für Public Relation-Zwecke von PERSONAL SWIM COACH – Matthias Lehne, beispielsweise auf Messen, Ausstellungen, Festivals zu verwerten und in den Print-Medien zu nutzen sowie außerhalb des Rundfunks im audiovisuellen Bereich auf Bild- und/oder Tonträgern in jeder Art gewerblich oder nichtgewerblich durch Verkauf, Vermietung oder Verleih zu verbreiten und zu verwerten sowie im Rahmen sämtlicher noch unbekannter Nutzungsarten zu nutzen. Die eingeräumten Rechte sind ohne Zustimmung des Besuchers zur Nutzung auf Dritte übertragbar. Es wird hier vom Veranstalter von einer konkludenten Willenserklärung des Teilnehmers ausgegangen.

Stand: 12/2023

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